Eingetragene Personen (11)
in Winterthur, von Dietikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dielsdorf, von Schmiedrued
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küsnacht, von Küsnacht (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Horgen, von Triengen
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Unterkulm
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (9)
bis 26.03.2026
bis 26.03.2026
Wellig Joëlle
Ausgetreten
in Luzern, von Kloten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.03.2026
Bodmer Franziska
Ausgetreten
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.03.2026
Doggweiler Alex
Ausgetreten
in Winterthur, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.03.2026
Müller Thomas Rudolf
Ausgetreten
in Buchberg, von Eriz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.03.2026
Vögeli Rudolf
Ausgetreten
in Berikon, von Gipf-Oberfrick
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.03.2026
Schröter Christoph
Ausgetreten
in Luzern, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatare geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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