Eingetragene Personen (1)
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Vermittlung von Finanzierungen für Unternehmungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten veräussern und verwalten.