Zweck
Verkauf von Lingerie-Artikeln sowie weiteren Kleidungsstücken; kann Darlehen gewähren, Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen beteiligen, sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.