CHE-110.295.010

DROSOS STIFTUNG

Basisinformationen

CHE-110.295.010
Obstgartenstrasse 19
8006 Zürich
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 20.05.2026 20:20 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (12)

in Kenitra
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kairo
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ramallah
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
in Horgen, von Au (SG)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Rothenburg
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zug, von Schwyz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lausanne, von Jonschwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Teufen, von Oberriet (SG)
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (7)

Aebischer Jean-Claude Ausgetreten
in Zürich, von Schmitten (FR)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.03.2026
in Ramallah
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.03.2026
Eggenspiller Severina Ausgetreten
in Wettingen, von Wettingen
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.03.2026
Mawazini Fyras Ausgetreten
in Casablanca
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.03.2026
Umathevan Suba Ausgetreten
in Hausen, von Ostermundigen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.03.2026
Kolb Edith Monika Ausgetreten
in Freienbach, von Oberriet SG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.03.2026
Ineichen Markus Ausgetreten
in Bremgarten, von Luzern
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in drei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis bezweckt die Verbesserung der Lebensbedingungen in der von zahlreichen Risiken bedrohten Welt und umfasst demgemäss insbesondere Förderung des Klimaschutzes und des Umweltschutzes in der Schweiz und im Ausland sowie insbesondere auch des Schutzes der Weltmeere; Bekämpfung der Armut und ihrer Folgen, wie z.B. Bildungsmangel, Unterernährung und dergleichen in der Schweiz und im Ausland; Unterstützung wirtschaftlich benachteiligter Regionen und Gemeinden der Schweiz. Der zweite Wirkungskreis bezweckt die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer Tätigkeiten vor allem von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen im Ausgleich zur Bilder- und Medienflut der heutigen Zeit. Besonders sollen für Kinder und Jugendliche aller Nationalitäten in der Schweiz, aber auch in anderen Ländern Europas finanzielle Mittel bereitgestellt werden, die Theaterspielen, Musizieren, bildnerisches Gestalten usw. ermöglichen. Dazu sollen auch besonders ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer eingestellt und bezahlt werden. Zu fördern sind auch die besondere Ausbildung von für diesen Zweck geeigneten Lehrkräften sowie Bestrebungen zur Verbreitung und Verbesserung der Kunstvermittlung. Der dritte Wirkungskreis bezweckt die Förderung der menschlichen Gesundheit, z.B. die Unterstützung von Invaliden, Chronischkranken, usw. Im Rahmen dieses Zweckes liegt ferner die Hilfe an Minenopfer und die Entschärfung von Minen. Im Rahmen dieses Zweckes können Zuschüsse an Bauten geleistet werden, in denen sich Menschen geborgen und gut betreut wissen, sowie Beiträge für Apparaturen und medizinische und therapeutische Geräte. Leidenden und bedürftigen Menschen soll auch mit alternativen Heilmethoden sowie mit anderweitig nicht oder nur schwer bezahlbaren Therapien physischer oder psychischer Art geholfen werden. Im Rahmen dieses Wirkungskreises können auch Zuschüsse an die Kosten von Pflegepersonal geleistet werden. Unterstützt werden sollen auch Organisationen, die sich entlassener Strafgefangener annehmen wie z.B. die Zürcher Stiftung für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge. Im Rahmen aller drei Wirkungskreise können auch Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen, die auf den entsprechenden Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden; ist der Stiftungsrat in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Auch die Aufteilung der Mittel auf Projekte in der Schweiz und im Ausland steht im Ermessen des Stiftungsrates; hat der Stiftungsrat die Mittel für konkrete Projekte zu verwenden; dürfen nur solche Institutionen und Werke finanziell unterstützt werden, die in ausschliesslich uneigennütziger Weise gemeinnützige Zwecke humanitärer, ökologischer und kultureller Art im In- und Ausland verfolgen. Die Stiftung kann zur Verwirklichung ihres Zweckes in den drei Wirkungskreisen insbesondere bestehende förderungswürdige Projekte finanzieren; durch Bereitstellung von Mitteln den Anstoss zu Projekten geben; Die Stiftung kann dabei mit anderen Organisationen oder Institutionen mit vergleichbaren Zielsetzungen zusammenarbeiten. Artikel 3 des Stiftungsstatuts kann durch ein Reglement I näher ausgeführt werden.

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