Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das dauernde Halten, die Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften und Unternehmungen aller Art, sowie die Finanzierung von in- und ausländischen Gesellschaften und Unternehmen, an welchen die Gesellschaft beteiligt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.