Zweck
Führung einer Arztpraxis. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zu allen Geschäften berechtigt, die mittelbar oder unmittelbar geeignet sind, diesem Gesellschaftszweck zu dienen und ihn zu fördern.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.