Zweck
Wahrung und Verwaltung der Quellen-, Brunnen- und Durchleitungsrechte, wie sie durch Vertrag vom 20.01.1903 normiert und durch die Einwohnergemeinde Ettiswil am 08.02.1905 genehmigt worden ist, sowie die seit diesem Datum erfolgten Anpassungen und Ergänzungen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 28.05.2026.