CHE-196.225.397

DigitalGate GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-196.225.397
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 10.06.2026 04:30 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (0)

Keine eingetragenen Personen gefunden.

Zweck

Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist Dienstleistung in Entwicklung von Hard- und Software, IT-Services und Consulting. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen und errichten sowie alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern. Die Gesellschaft kann grundsätzlich in der Schweiz und im Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Das Grundeigentum in der Schweiz kann nur zu gewerblichen Zwecken erworben werden (etwa Lex Koller).

SHAB-Chronik

08.06.2026 #80a184fc-717a-4a12-8392-e2990f07ca3f
Mutation
Mutation DigitalGate GmbH, Cham, neu DigitalGate GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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DigitalGate GmbH in Liquidation

DigitalGate GmbH, in Cham, CHE-196.225.397, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 25 vom 06.02.2026, Publ. 1006562239). Firma neu: DigitalGate GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Zug vom 12.05.2026, 10.00 Uhr, wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Tagesregister-Nr. 10910 vom 03.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 25, Datum: 06.02.2026

Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
04.06.2026 #447003f8-0907-4342-b3b0-0aad6e8c877f
KK01
Vorläufige Konkursanzeige DigitalGate GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 12.05.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

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