Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den exklusiven Vertrieb von bestimmten Produkten und Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte und Immobilien erwerben, halten und verwerten. Sie kann im In-/Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.