Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen an Finanz-, Handels- und Industrieunternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.