CHE-356.187.188

DANI Capital AG in Liquidation

In Liquidation AG 📍 6300 Zug ZG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-356.187.188
c/o Wilhelm Gudelow
Aegeristrasse 5
6300 Zug
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 26.06.2026 04:56 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Zug
Einzelunterschrift
in Moskau
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Brennstoffen und Rohstoffen aller Art, insbesondere Steinkohle, Holzkohle und dessen Derivaten für eigene und fremde Rechnung; sie kann Dienstleistung in der Logistik und Lagerung erbringen, mit Natur- und Flüssiggas handeln und damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringen oder vermitteln. Weiter bezweckt die Gesellschaft die Durchführung von Finanz- und Anlagegeschäften aller Art und insbesondere die Finanzierung von und Beteiligung an anderen Unternehmungen, sowie Vermittlung, Consulting und Handel mit Devisen, börsenkotierten Wertpapieren und Derivaten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.

SHAB-Chronik

25.06.2026 #8be10b79-b9ca-4002-9c71-7649791f2354
KK01
Vorläufige Konkursanzeige DANI Capital AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 19.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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