Eingetragene Personen (1)
Zweck
Betrieb von Gastronomieunternehmungen und sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.