Eingetragene Personen (1)
Zweck
Das Einzelunternehmen bezweckt den Betrieb von Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Bars, Foodtrucks, Imbissständen sowie den Handel mit und Vertrieb von Getränken, Lebensmitteln und Gastronomieartikeln aller Art sowie der Import und Export von Lebensmitteln und Soft- und leichthaltige Alkohol Getränke. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.