CHE-463.385.038

Custosservices GmbH

Basisinformationen

CHE-463.385.038
Bodenackerstrasse 1
8304 Wallisellen
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 20.05.2026 20:12 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Wallisellen, von Wallisellen
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Organisation und Durchführung von Bewachungs- und Schutzdiensten, insbesondere von Objekten, Personen und Strassenverkehr. Ausserdem bezweckt die Gesellschaft die Erbringung von Dienstleistungen im erwähnten Bereich sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

18.08.2026 #287ac83e-bbf8-43a9-b007-87a2b27fdb04
Mutation
Mutation Custosservices GmbH, Wallisellen, neu Custosservices GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
13.08.2026 #7b8e6d6d-a3d5-4e69-b675-d0d09ba452ed
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Custosservices GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum des Auflösungsentscheids: 07.07.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

Konkursamt Wallisellen
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen


Dieser Entscheid ist am 28.07.2026 in Rechtskraft erwachsen.

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