Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Erwerben, Halten und Veräussern von Beteiligungen an anderen juristischen Personen sowie Betreuung und Verwaltung von natürlichen und juristischen Personen und Handel mit Waren aller Art; sie kann sich bei anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, errichten und veräussern sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, besitzen, vermieten und veräussern.