CHE-468.947.854

Covario Holding AG in Liquidation

In Liquidation AG 📍 6300 Zug ZG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-468.947.854
Bahnhofstrasse 12
6300 Zug
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
3'034'400.00 CHF
Datenstand: 05.06.2026 04:52 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Zug
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (3)

in Freienbach, von Olten
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.12.2022
in Feusisberg, von Balgach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.12.2022
Gulati Deepak Ausgetreten
in Zug, von Nyon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.12.2022

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Finanzierung und Verwaltung, Halten und Verkauf von Beteiligungen aller Art im In- und Ausland sowie den Erwerb, die Verwaltung und den Verkauf von Immaterialgüterrechten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten

SHAB-Chronik

04.06.2026 #28c2e700-6d9d-4a06-afcf-7f1396a20bb5
KK04
Kollokationsplan und Inventar Covario Holding AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 24.06.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 14.06.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

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