CHE-468.947.854
Covario Holding AG in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (3)
Büttiker Friedrich Maximilian Gero Paul
Ausgetreten
in Freienbach, von Olten
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.12.2022
Schmidheiny Felix Peter
Ausgetreten
in Feusisberg, von Balgach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.12.2022
Gulati Deepak
Ausgetreten
in Zug, von Nyon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.12.2022
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Finanzierung und Verwaltung, Halten und Verkauf von Beteiligungen aller Art im In- und Ausland sowie den Erwerb, die Verwaltung und den Verkauf von Immaterialgüterrechten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten
SHAB-Chronik
04.06.2026
#28c2e700-6d9d-4a06-afcf-7f1396a20bb5
KK04
Kollokationsplan und Inventar Covario Holding AG
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 24.06.2026
Ablauf der Frist: 24.06.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 14.06.2026
Ablauf der Frist: 14.06.2026
Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug
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