Eingetragene Personen (1)
Zweck
Beratung, Projektierungen und Weiterbildung für Unternehmen der Privatwirtschaft, soziale Institutionen und kulturelle Veranstalter, insbesondere in den Bereichen Audiovision, Entwicklungszusammenarbeit und Social Affairs.
SHAB-Chronik
12.08.2026
#cec47608-3578-4fcf-8991-1686c919fc0e
KK02
Mit Urteil vom 23.06.2026 (in Rechtskraft erwachsen am 07.07.2026) hat das Bezirksgericht Zürich die Liquidation der Schuldnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Konkurspublikation/Schuldenruf Consort B, Gloor & Co
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Details
Art des Konkursverfahrens: summarisch
Datum des Auflösungsentscheids: 23.06.2026
Mit Urteil vom 23.06.2026 (in Rechtskraft erwachsen am 07.07.2026) hat das Bezirksgericht Zürich die Liquidation der Schuldnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.