Eingetragene Personen (3)
in Davos Platz (Davos), von Dagmersellen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (5)
bis 28.05.2025
Altmann Serge
Ausgetreten
in Bertschikon (Gossau ZH), von Glarus
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.08.2024
Zanolari Marco
Ausgetreten
in Chur, von Chur
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.07.2023
Müller Daniel J.
Ausgetreten
in Ottenbach, von Richterswil
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.03.2023
Vogler Christen Patrick
Ausgetreten
in Thal, von Neuchâtel
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.09.2022
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von stationären und ambulanten Rehabilitationskliniken, die Erbringung von Marketingleistungen sowie von beratenden, koordinativen, logistischen und administrativen Leistungen im medizinischen und Hospitality-Bereich für Patienten aus dem In- und Ausland sowie für Unternehmen und Institutionen, welche in der Erbringung von medizinischen Leistungen tätig sind. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben im Bereich der Gesundheitsversorgung übernehmen. Sie kann mit privaten oder Öffentlichen Institutionen des Gesundheitswesens zusammenarbeiten. Sie kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die den Zweck der Gesellschaft fördern. Insbesondere kann die Gesellschaft auch Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern. Sie kann gleichartige oder verwandte Unternehmen gründen oder erwerben. Die Gesellschaft kann direkten oder indirekten Aktionären, direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Finanzierungen aller Art gewähren, daran teilnehmen und für Verbindlichkeiten solcher Aktionäre oder Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien, Bürgschaften, Pfändern, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen und Schadloshaltungserklärungen, ob entgeltlich oder nicht. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck auch im ausschliesslichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Aktionäre, des Konzerns oder einzelner Konzerngesellschaften handeln.