CHE-239.617.129

Raumkultur gmbh

Basisinformationen

CHE-239.617.129
Industriestrasse 21
8304 Wallisellen
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 21.05.2026 04:01 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Spreitenbach, von Spreitenbach
Gesellschafter
Einzelunterschrift
in Wallisellen, von Freienbach
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
in Herrliberg, von Herrliberg
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Import und Export mit Baubedarf sowie den Betrieb einer Unternehmung in den Bereichen Bauen, Planungen, Renovieren, Isolieren, Malen, Reinigen, Gartengestaltung, Hauswartungen, Montagen und das Erbringen von sämtlichen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu renovieren, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.

Kantonale Bekanntmachungen

24.04.2026 bis 24.04.2031
BA-SH05
Baugesuch – Neubau von 5 Einfamilienhäusern und 1 Mehrfamilienhaus, Trasadingen
Bauherr: Raumkultur gmbh · CHE-239.617.129
Industriestrasse 21, 8304 Wallisellen
Gemeinde Trasadingen , Dorfstrasse 23 , 8219 Trasadingen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Trasadingen Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗

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