CHE-153.857.241
CH Malergeschäft GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (8)
Antoniazza Yannick
Ausgetreten
in Winterthur, von Goumoëns
Gesellschafter
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 05.05.2026
bis 05.05.2026
bis 05.05.2026
Witzig Samuel
Ausgetreten
in Winterthur, von Laufen-Uhwiesen
Gesellschafter
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 05.05.2026
Wyss Andreas Werner
Ausgetreten
in Winterthur, von Arni (BE)
Gesellschafter und Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.05.2026
Zemann Benjamin
Ausgetreten
in Winterthur, von Küsnacht (ZH)
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
bis 05.05.2026
Agosti Stampfli Lucia Agnes
Ausgetreten
in Winterthur, von Trun
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.05.2026
Sigg Zemann Sonja
Ausgetreten
in Winterthur, von Zürich
Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.05.2026
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Malergeschäfts. Sie kann gleichartige oder verwandte Geschäfte führen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt mit der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.
SHAB-Chronik
22.05.2026
#d4d497e7-661a-4969-938b-e3a1a4349e48
KK01
Vorläufige Konkursanzeige CH Malergeschäft GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 28.04.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Konkursamt Uster
Zürichstrasse 1
8610 Uster
Zürichstrasse 1
8610 Uster