CHE-428.378.430
CC Racing GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (0)
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Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Motorrädern und anderen Fahrzeugen, sowie mit den dazugehörigen Ersatzteilen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
22.05.2026
#7c0a29ea-df43-4026-9a98-9602e7d52439
KK04
Kollokationsplan und Inventar CC Racing GmbH
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 11.06.2026
Ablauf der Frist: 11.06.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 01.06.2026
Ablauf der Frist: 01.06.2026
Konkursamt Dielsdorf
Wehntalerstrasse 40
8157 Dielsdorf
Wehntalerstrasse 40
8157 Dielsdorf
Bezirksgericht Dielsdorf
Postfach
8157 Dielsdorf
Postfach
8157 Dielsdorf
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Dielsdorf zur Einsicht auf.
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf, rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf, schriftlich einzureichen:
Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf, rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf, schriftlich einzureichen:
Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.