CHE-258.667.079

CBDC Collaboration Organization GmbH

Basisinformationen

CHE-258.667.079
Beethovenstrasse 1
8002 Zürich
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 20.05.2026 17:19 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Luzern, von Luzern
Geschäftsführer
Einzelunterschrift
in Saltsjöbaden
Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (3)

Sturzenegger Roman Ausgetreten
in Ittigen, von Ebnat-Kappel
Einzelunterschrift
bis 18.11.2024
Nobel Johan Robert Ausgetreten
in Saltsjobaden
Geschäftsführer
Einzelunterschrift
bis 18.11.2024
Nobel Peter Ausgetreten
in Stockholm
Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Beratung zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Anwendung digitaler Zentralbankwährungen und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen; die Entwicklung von digitalen Abrechnungs- und Clearing-Systemen der neuen Generation und die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang; sowie Zusammenführung globaler Technologien und Forschung in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann alle übrigen Geschäfte tätigen, welche die vorgenannten Zwecke unmittelbar oder mittelbar fördern und in Gesellschaften investieren, welche dem Zweck entsprechen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Liegenschaften und Immaterialgüterrechte erwerben, belasten, verwerten und verkaufen sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und finanzieren. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe von Gesellschaften und kann in dieser Eigenschaft bei der Verfolgung ihres Zwecks die Interessen dieser Gruppe berücksichtigen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder Dritten, einschliesslich ihrer direkten und indirekten Aktionären sowie den Tochtergesellschaften solcher direkten und indirekten Aktionäre, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, gegen Entgelt sowie ohne Entgelt. Die Gesellschaft kann Sicherheiten jeglicher Art gewähren oder Garantien abgeben für Verpflichtungen solcher Gesellschaften, einschliesslich, ohne Einschränkung, Pfandrechte, Abtretungen oder Übertragungen zu Sicherungszwecken, Garantien, jegliche Arten von Schadloshaltungspflichten, gegen Entgelt sowie ohne Entgelt. Die Gesellschaft kann solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien auch dann gewähren, wenn dies nur im alleinigen Interesse ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder Dritten liegt, einschliesslich ihrer direkten und indirekten Aktionären sowie den Tochtergesellschaften solcher direkten und indirekten Aktionäre.

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