CHE-109.784.897
BVG-Vorsorgestiftung physioswiss
Eingetragene Personen (12)
in Hausen AG, von Holziken
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Biel/Bienne, von Châtillon (FR)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Volketswil, von Lichtensteig
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Ennetbürgen, von Rüegsau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Tartegnin, von Beringen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Volketswil, von Lichtensteig
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (12)
Walker Brigitte
Ausgetreten
in Altendorf, von Wollerau und Gurtnellen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.01.2025
Wernli Adrian
Ausgetreten
in Zürich, von Thalheim (AG)
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.10.2024
Zehnder Jorina
Ausgetreten
in Zürich, von Holziken
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.10.2024
Kistler Christina
Ausgetreten
in Glarus Nord, von Reichenburg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 26.09.2022
Bruggemann Johannes
Ausgetreten
in Hausen am Albis
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.09.2022
Bieri Peter
Ausgetreten
in Adligenswil, von Escholzmatt-Marbach
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.12.2021
bis 03.08.2021
Simon Didier
Ausgetreten
in La Chaux-de-Fonds, von Niederbipp
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.02.2021
Simon Elda
Ausgetreten
in La Chaux-de-Fonds, von Niederbipp
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.02.2021
Hüsser Christof
Ausgetreten
in Hünenberg, von Rudolfstetten-Friedlisberg
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.01.2020
Rüttimann Irma
Ausgetreten
in Cham, von Cham
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.08.2018
bis 31.07.2017
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für: Selbstständige Verbandsmitglieder und deren Arbeitnehmende; Arbeitnehmende von juristischen Personen und Personengesellschaften, wenn deren Teilhaber Verbandsmitglieder sind, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.