Zweck
Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschülern mit dem Ziel der Erlangung des Fahrausweises sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, sich gleichartigen oder verwandten Unternehmungen anschliessen oder solche erwerben.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 28.05.2026.