Eingetragene Personen (4)
in Roggwil, von Villnachern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Villnachern, von Villnachern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hombrechtikon, von Hombrechtikon
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (3)
Sulzer Robert Jakob
Ausgetreten
in Stäfa, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.01.2023
Spillmann Katharina
Ausgetreten
in Aarwangen, von Villnachern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.01.2023
Voser Peter
Ausgetreten
in Schlieren, von Schlieren
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.01.2023
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für hilfsbedürftige Nachkommen von Hans Bühler-Müssgens, geb. 1892, von Hombrechtikon, wohnhaft in Oberschirmensee, und dessen Ehefrau Mina Bühler-Müssgens, geb. 1898, wobei sich die Fürsorge notfalls auch auf den Stifter und dessen Ehefrau erstreckt. Falle keine Nachkommen des Hans Bühler-Müssgens und seiner Ehefrau mehr vorhanden sein sollten, so werden die Nachkommen des Charles Bühler-Meyer, geb. 1894, vom Stiftungszweck umfasst. Insbesondere soll ledigen Töchtern, die das 30. Altersjahr vollendet haben, ein angemessener Beitrag an ihre Wohnungskosten ausgerichtet werden, wobei nur solche Töchter von der Berechtigung ausgeschlossen werden, welche über bedeutenderes Vermögen verfügen. Überlebende Ehegatten von Stiftungsberechtigten werden vom Stiftungszweck bis zum Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung mitumfasst. Ausgeschlossen ist die Berechtigung des überlebenden Ehegatten, wenn die Ehe infolge dessen Verschulden im Sinne von Art. 148 ZGB gerichtlich getrennt wurde, oder wenn er aus überwiegendem Verschulden im Zeitpunkt des Todes mehr als ein Jahr vom verstorbenen Ehegatten getrennt gelebt hat.