Eingetragene Personen (5)
in Wiesendangen, von Dinhard
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Seuzach, von Grosshöchstetten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hombrechtikon, von Hombrechtikon
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Jegenstorf, von Pfäffikon
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (2)
Reichling Ulrich
Ausgetreten
in Illnau-Effretikon, von Stäfa
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.11.2025
Bühler Stefan
Ausgetreten
in Winterthur, von Hombrechtikon
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Das Stiftungsvermögen dient dazu, den nachstehend bezeichneten Destinatären Beiträge zu leisten zur Unterstützung in Not- und Krankheitsfällen, sowie zur Bestreitung der Kosten: 1. der Erziehung, insbesondere der allgemeinen, beruflichen, künstlerischen und körperlichen Ausbildung; 2. zur Ausstattung, insbesondere mit einem Heiratsgut, oder für den Kauf, die Uebernahme oder die Gründung eines Geschäftes; 3. für die Unterstützung, insbesondere die Erhaltung der gewohnten Lebensführung, sofern diese durch Erleiden wirtschaftlicher Verluste in Frage gestellt wird; 4. für Heilung und Erholung, insbesondere bei längeren Spital-, Kur- oder anderen Erholungsaufenthalten, wenn den Destinatären mit den ihnen zur Verfügung stehenden eigenen Mitteln die Bezahlung der sich aus diesen Kuraufenthalten ergebenen Kosten nicht ohne Beeinträchtigung der bisherigen Lebensführung möglich ist; 5. für die Pflege der Familiengrabstätte Bühler auf dem Friedhof in Zug bis zu deren Aufhebung, die frühestens 20 Jahre nach dem Tode der Stifterin erfolgen darf.