Zweck
Betrieb eines Take-Away Grillwagens an verschiedenen Standorten und an privaten öffentlichen Veranstaltungen. Verkauf von Grillspeisen, Fast Food, Catering, Spirituosen Getränke und den Verkauf von weiteren Verpflegungsartikel.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.