CHE-402.093.724

Brexendorff & Associates

Basisinformationen

CHE-402.093.724
Verein
Datenstand: 04.06.2026 04:52 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (0)

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Zweck

Zweck des Vereins ist: (a) die Koordination der Brexendorff & Associates Organisation, eines Verbunds von Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Immobilien-, Finanz- und Personalberatern; (b) die Förderung der Zusammenarbeit und des Zusammenhalts der Mitglieder untereinander in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit; (c) die Förderung der Qualität und Beständigkeit in der Organisation; (d) das Festlegen und Genehmigen von Qualitätsstandards für Dienstleistungen in der Organisation; (e) das Festlegen von Verhaltensregeln betreffend den Umgang der Mitglieder mit ihren Klienten; (f) die Initiierung und Überwachung von gemeinsamen Programmen, um die Dienstleistungen der Mitglieder zu vermarkten; (g) die Koordination des gemeinsamen Auftritts gegen aussen, u. a. von Interneteinrichtungen, die von allen Mitgliedern benutzt werden; (h) die Initiierung und Überwachung der Entwicklung neuer Systeme, Verfahren und Abläufe zwecks einer einheitlichen Anwendung; (i) die Initiierung und Überwachung von Forschung über Themen von gemeinsamem Interesse für die Gruppe; (j) das Empfehlen und Begleiten der Entwicklung von und das Engagement für neue Dienstleistungen und Produkte; und (k) das Stärken des beruflichen Ansehens der Brexendorff & Associates Organisation und ihrer einzelnen Mitglieder. Zudem kann der Verein alle weiteren Aufgaben wahrnehmen, die direkt oder indirekt mit dem vorstehend genannten Zweck zusammenhängen.

SHAB-Chronik

04.06.2026 #ee1f9ec8-aa1b-45df-9871-3cd926d646fa
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Brexendorff & Associates Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie r…
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Vorläufige Konkursanzeige Brexendorff & Associates Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.

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