CHE-364.251.753

BREMO-IMMO GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-364.251.753
Büfelderstrasse 5
8370 Sirnach
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 10.06.2026 04:40 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in St. Gallen, von Arbon
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (1)

Zlatkovic David Ausgetreten
in Rebstein
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
bis 07.06.2023

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt: An und Verkauf von Immobilien, Im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

09.06.2026 #cf2112e9-ec0e-48fb-aab6-541e1642a29a
Mutation
Mutation BREMO-IMMO GmbH, Sirnach, neu BREMO-IMMO GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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BREMO-IMMO GmbH in Liquidation
Büfelderstrasse 5
8370 Sirnach

BREMO-IMMO GmbH, in Sirnach, CHE-364.251.753, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 108 vom 07.06.2023, Publ. 1005762968). Firma neu: BREMO-IMMO GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des Bezirksgerichts Münchwilen vom 03.06.2026, mit Wirkung ab dem 03.06.2026, 09:15 Uhr, wurde über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 3651 vom 04.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 108, Datum: 07.06.2023

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Thurgau
05.06.2026 #44de310c-4be1-4875-99c2-4f45d99ad3d6
KK01
Vorläufige Konkursanzeige BREMO-IMMO GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 03.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Konkursamt des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 69
8510 Frauenfeld

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