CHE-455.047.088

Bodenplus Partner GmbH

Basisinformationen

CHE-455.047.088
Birkenstrasse 47
6343 Rotkreuz
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 24.07.2026 04:42 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Oftringen, von Werthenstein
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Handel, Verkauf und Verlegungsarbeiten von Parkett- und Bodenbelägen sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

23.07.2026 #263922b9-a9b3-4252-9f5f-8d27bc888cf4
KK10
Beschwerde mit aufschiebender Wirkung
↓ Details
Mit Entscheid vom 15.07.2026 des Obergerichts des Kantons Zug, ll.
Beschwerdeabteilung, wurde der Beschwerde gegen die Konkurseröffnung vom
07.06.2026 die aufschiebende Wirkung zuerkannt
23.07.2026 #942608d5-98f3-4ff8-9244-1e03f5729585
Mutation
Mutation Bodenplus Partner GmbH in Liquidation, Risch, neu Bodenplus Partner GmbH Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Bodenplus Partner GmbH
Birkenstrasse 47
6343 Rotkreuz

Bodenplus Partner GmbH in Liquidation, in Risch, CHE-455.047.088, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 132 vom 13.07.2026, Publ. 1006704921). Firma neu: Bodenplus Partner GmbH. [gestrichen: Mit Entscheid vom 07.07.2026, 14.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.]. Mit Entscheid der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichtes des Kantons Zug vom 15.07.2026 ist der Beschwerde gegen den Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom 07.07.2026 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Auflösung der Gesellschaft infolge Konkurses im Handelsregister gestrichen.

Tagesregister-Nr. 14300 vom 20.07.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 132, Datum: 13.07.2026

Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
13.07.2026 #38e1e76b-5497-4b26-929e-56333f5b8333
Mutation
Mutation Bodenplus Partner GmbH, Risch, neu Bodenplus Partner GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Bodenplus Partner GmbH in Liquidation
Birkenstrasse 47
6343 Rotkreuz

Bodenplus Partner GmbH, in Risch, CHE-455.047.088, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 80 vom 25.04.2024, Publ. 1006017601). Firma neu: Bodenplus Partner GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom 07.07.2026, 14.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 13572 vom 08.07.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 80, Datum: 25.04.2024

Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
09.07.2026 #76eac0df-a688-463f-9f03-e2b2614d8a8c
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Bodenplus Partner GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 07.07.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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