CHE-164.185.782

Blockchain Association for Finance (BAF)

Basisinformationen

CHE-164.185.782
Stockerstrasse 55
8002 Zürich
📍 Karte ↗
Verein
Datenstand: 20.05.2026 15:28 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (7)

in Genève, von Genève
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Menzingen, von Ennetbürgen
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Avusy, von Onex
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lausanne
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Yens, von Murten
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Confignon, von Genève
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Pully, von Zürich
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (5)

Suter Martin Ausgetreten
in Mettmenstetten, von Affoltern am Albis
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.08.2025
Schmohl Pascal Ausgetreten
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.08.2025
Yigit Michel Ausgetreten
in Erlenbach, von Illnau-Effretikon
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.08.2025
Curti Kenfack Nicole Ausgetreten
in Chêne-Bougeries, von Lugano
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.08.2025
in Collonge-Bellerive, von Vernier
Präsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.08.2025

Zweck

Der Zweck des Vereins ist es: allgemeine Governance- und Managementregeln für und zwischen den Nutzern einer auf einer Blockchain-Technologie basierenden Plattform vorzusehen, die darauf abzielt, den Informationsaustausch zwischen Banken/Wertpapierfirmen einerseits und externen Vermögensverwaltern andererseits zu vereinfachen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Plattform auch darauf abzielen, den Informationsaustausch zwischen allen Finanzdienstleistern, anderen Finanzintermediären, Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden zu vereinfachen (nachfolgend die «Plattform»); sicherzustellen, dass die Plattform mit den Bedürfnissen ihrer Mitglieder übereinstimmt; die gemeinsamen Standards für das Onboarding, insbesondere externer Vermögensverwalter (z.B. einen Dokumentensatz und Informationen, die von den externen Vermögensverwaltern bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einer Bank/Wertpapierfirma vorzulegen sind) festzulegen und zu verbessern; über die notwendige gemeinsame Entwicklung, Verbesserung, zusätzliche Spezifikation oder gemeinsame Funktionalität der Plattform zu bestimmen und zu entscheiden; regulatorische Änderungen zu verfolgen, um die Übereinstimmung der Plattform mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu gewährleisten; Workshops mit Experten und unter den Mitgliedern zu organisieren, insbesondere in Bezug auf regulatorische Entwicklungen; die Kontinuität der Plattform gemäss einem zwischen dem Verein und dem Anbieter der Plattform vereinbarten Dienstleistungsvertrag sicherzustellen. Der Verein kann alle Tätigkeiten ausüben und alle Massnahmen ergreifen, die zur Verwirklichung der vorgenannten Ziele notwendig und geeignet sind.

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