Eingetragene Personen (3)
in Erlinsbach (Erlinsbach (AG)), von Erlinsbach (AG)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (5)
Meili Patrick
Ausgetreten
in Frauenfeld, von Winterthur
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.12.2025
bis 13.01.2025
Spitz Dr. Urs P.
Ausgetreten
in St. Gallen, von Sevelen
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 12.08.2024
Bailly Christian
Ausgetreten
in München
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 14.03.2022
Gartenmann Dr. Thomas
Ausgetreten
in Erlenbach ZH, von Wil SG
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 14.03.2022
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an und Finanzierungen, Kontrolle und Organisation von in- und ausländischen Gesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen sowie im übrigen Grundstücke halten, erwerben, veräussern und vermitteln soweit damit der Zweck der Gesellschaft gefördert wird. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen der Gesellschaft oder dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiterkann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun.