CHE-293.670.672

BFGS Stiftung

Basisinformationen

CHE-293.670.672
Rütmattstrasse 6
6017 Ruswil
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 04:44 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (5)

in Neuenkirch, von Grosswangen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sempach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Buttisholz, von Buttisholz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ruswil, von Wolhusen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ruswil, von Ruswil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

Fleischlin Anton Ausgetreten
in Eich, von Eich und Neuenkirch
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.07.2024
in Ruswil, von Knutwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.07.2024

Zweck

Erhalt, Förderung und Weiterentwicklung der Krieger-Gruppe als unabhängige, mitarbeitergeführte Unternehmensgruppe über mehrere Generationen; primärer Zweck ist die Sicherstellung der Unternehmensleitung der Krieger-Gruppe durch operativ tätige Kaderangehörige, die sich an der Muttergesellschaft der Krieger-Gruppe zu finanzierbaren Konditionen sollen beteiligen können; zu diesem Zweck kann sich die Stiftung an der Muttergesellschaft der Krieger-Gruppe als Aktionärin beteiligen; die Stiftung kann der Krieger-Gruppe finanzielle Mittel für sämtliche betriebliche Bedürfnisse, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe dienen, zur Verfügung stellen; diese Mittel sollen insbesondere für die Förderung der Unternehmensstrategie als Markt- und Branchenführer in den bestehenden und neuen Geschäftsfeldern, für Investitionen in Innovationen, neue Technologien sowie für Forschung und Entwicklung eingesetzt werden; weiter kann die Stiftung Mitarbeitenden der Krieger-Gruppe in persönlichen/familiären, gesundheitlichen, sozialen oder finanziellen Notlagen oder zur beruflichen und fachlichen Weiterbildung freiwillige finanzielle Unterstützungsleistungen nach freiem Ermessen des Stiftungsrates gewähren; bei einschneidenden strukturellen Veränderungen innerhalb der Krieger-Gruppe oder bei Entlassungen kann der Stiftungsrat freiwillige finanzielle Unterstützungsleistungen nach freiem Ermessen zur Finanzierung eines Sozialplanes beschliessen oder Mitarbeitenden zukommen lassen; sie kann auch Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und sich daran beteiligen.

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