Eingetragene Personen (4)
in Seengen, von Hunzenschwil
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Winterthur, von Kloten
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schinznach, von Schinznach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberrohrdorf, von Wettingen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (4)
Duijts Christoph
Ausgetreten
in Zürich, von Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.07.2024
Kronenberg Simon
Ausgetreten
in Degersheim, von Dagmersellen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.04.2023
Knecht Fritz
Ausgetreten
in Kaisten, von Mellikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.04.2023
Wellauer Peter
Ausgetreten
in Frauenfeld, von Frauenfeld
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.07.2020
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von Kies, Transportbeton und verwandten Produkten. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.