Eingetragene Personen (0)
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Zweck
Führung einer Gaststätte sowie die Organisation verschiedener Anlässe. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren. Ferner kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten oder veräussern.