Eingetragene Personen (1)
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist der Kauf, der Verkauf und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie deren Verwaltung und Finanzierung. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft kann Geschäftsliegenschaften im In- und Ausland erwerben, halten, verkaufen, finanzieren und verwalten.