CHE-105.782.008

Belcolor AG Flooring

Basisinformationen

CHE-105.782.008
Zürcher Strasse 493
9015 St. Gallen
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
4'000'000.00 CHF
Datenstand: 23.05.2026 22:54 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in Gossau SG, von Rheinfelden
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Heerbrugg (Au (SG)), von Engelberg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sax (Sennwald), von Schänis
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Uzwil, von Oberriet (SG)
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (7)

Engel Robert Ausgetreten
in Stettfurt, von Signau
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.08.2024
Schneider Joël Ausgetreten
in St. Gallen, von Rheinfelden
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.08.2024
Reiser Patricia Ausgetreten
in Arnegg (Gossau (SG)), von Eggersriet
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.02.2024
Zoller Markus Ausgetreten
in Au SG, von Au SG
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.06.2021
Wilson Stephen Ausgetreten
in Solihull
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.06.2021
Flisch Stephan Ausgetreten
in Embrach, von Rothenbrunnen
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.12.2019
Höhener Thomas Ausgetreten
in Herisau, von Gais
Kollektivprokura
bis 17.06.2019

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Bodenbelägen aller Art. Die Gesellschaft kann zudem im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.

Revisionsstelle

Zweigniederlassungen (1)

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