Eingetragene Personen (5)
in Schindellegi (Feusisberg), von Maschwanden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gommiswald, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Weiningen, von Frutigen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Eschenbach SG, von Kaltbrunn
Mitglied und Sekretär des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (5)
bis 05.05.2025
Stähli Sandro
Ausgetreten
in Feusisberg, von Maschwanden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 25.04.2024
bis 26.01.2023
Glaus David
Ausgetreten
in Eschenbach SG, von Benken SG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.07.2020
Peterhans Stephan
Ausgetreten
in Niederrohrdorf, von Fislisbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.10.2019
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Vorsorgeleistungen, die Teilliquidation, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt darin insbesondere das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den weiteren Anspruchsberechtigten fest. Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.