CHE-242.295.262

Baukonzept Partner GmbH

Basisinformationen

CHE-242.295.262
Hölzlistrasse 27
5417 Untersiggenthal
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 24.05.2026 06:43 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Untersiggenthal
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Dienstleistungen im Bereich Gipser und Maler sowie sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck In Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

18.08.2026 #a37a871f-ef75-4d57-8355-e6920fa7e94f
Mutation
Mutation Baukonzept Partner GmbH, Untersiggenthal, neu Baukonzept Partner GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregis…
↓ Volltext
Mutation Baukonzept Partner GmbH, Untersiggenthal, neu Baukonzept Partner GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
13.08.2026 #dafc87d7-00b8-4497-bfec-e3dedbf3e8ff
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Baukonzept Partner GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 10.08.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./am

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