Eingetragene Personen (2)
Ehemals eingetragene Personen (1)
Zulic Haris
Ausgetreten
in Gümligen (Muri bei Bern)
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
bis 20.12.2023
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt Dienstleistungen im Bereich des Bau- und Immobilienmarketings sowie die Beratung und Erstellung von Architekturplänen, Projektentwicklungen, Erstellung von Architektur-Layouts und -Renderings und die technische Beratung für Unternehmer, Bauherren und Lieferanten aus der Baubranche. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Immobilien halten, verwalten, erwerben und veräussern. Sie kann Zweigniederlassungen und Agenturen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen gründen, betreiben, übernehmen oder sich an solchen beteiligen; desgleichen kann sie Vertretungen, Agenturen und Lizenzen übernehmen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, einschliesslich An- und Verkauf von Grundstücken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Sie kann ferner Grundstücke und Wertschriften erwerben, halten und veräussern sowie Darlehen gewähren.
SHAB-Chronik
27.05.2026
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Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, z…
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Vorläufige Konkursanzeige baublick GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.