CHE-108.905.129
Basellandschaftliche Pensionskasse
Eingetragene Personen (16)
in Lausen, von Wintersingen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Magden, von Wildhaus-Alt St. Johann
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Basel
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Büsserach, von Büsserach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Pfeffingen, von Arlesheim
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Therwil, von Allschwil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Eptingen, von Teufenthal (AG)
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Dornach, von Val-de-Ruz
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Aesch, von Arlesheim
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Röschenz, von Brislach
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Solothurn, von Derendingen
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (10)
Erb Lukas
Ausgetreten
in Liestal, von Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 05.08.2025
Erne Eveline
Ausgetreten
in Starrkirch-Wil, von Starrkirch-Wil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 05.08.2025
bis 16.12.2024
Monetti Thomas
Ausgetreten
in Liestal, von Oberdorf (BL)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.04.2024
bis 05.01.2024
Schmidt Dr. Svenja
Ausgetreten
in Münchenstein, von Münchenstein
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.02.2022
Buomberger Bettina Béatrice
Ausgetreten
in Zürich, von Mosnang
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 01.02.2022
Monetti Thomas
Ausgetreten
in Hölstein, von Oberdorf (BL)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.07.2020
bis 19.02.2020
bis 29.12.2017
Zweck
Die BLPK hat die Aufgabe, die berufliche Vorsorge der Mitarbeitenden des Kantons und der weiteren, angeschlossenen Arbeitgebenden durchzuführen. Sie erbringt Leistungen gemäss den vom Verwaltungsrat erlassenen Reglementen, in jedem Falle mindestens gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).