CHE-110.018.597

Baselland Tourismus

Basisinformationen

CHE-110.018.597
Hardstrasse 1
4133 Pratteln
📍 Karte ↗
Verein
Datenstand: 23.05.2026 18:22 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (9)

in Liestal, von Utzenstorf
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Laufen, von Zwingen
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arboldswil, von Oberdorf (BL)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Grellingen, von Reinach (BL)
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Liestal, von Seedorf (BE)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Läufelfingen, von Diegten
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Hochdorf, von Dübendorf
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Hesingue, von Büren (SO)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Gelterkinden, von Hemmiken
Präsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (3)

in Lampenberg, von Basel und Sumiswald
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.08.2025
in Laufen, von Albula/Alvra
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 14.02.2025
Cueni Othmar Ausgetreten
in Laufen, von Blauen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 14.02.2025

Zweck

Baselland Tourismus bezweckt: a) eine nachhaltige Förderung des Tourismus im Kanton Basel-Landschaft unter Einsatz geeigneter Marketinginstrumente; b) die Vertretung der am Tourismus interessierten Kreise gegenüber Behörden; c) Ausflugsziele zugänglich zu machen, zu erhalten und zu verbessern; d) die Durchführung oder Förderung von Anlässen und Kongressen; e) die Koordination und Vertretung der Interessen der ihm angeschlossenen Verkehrs- und Verschönerungsvereine; f) die Mitwirkung bei der Lösung von touristischen Verkehrsfragen. Baselland Tourismus setzt sich ein für ein qualitativ hochstehendes und leistungsfähiges Angebot. Dabei berücksichtigt er die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der ortsansässigen Bevölkerung und der Gäste sowie den Schutz des Ortbildes und der Landschaft. Zur Erfüllung des Zweckes ist Baselland Tourismus berechtigt, alle ihm angebracht erscheinenden Massnahmen zu treffen. Insbesondere kann Baselland Tourismus Informations- und Verkaufsstellen betreiben, andere Institutionen gründen, sich an bestehenden beteiligen oder deren Bestrebungen auf geeignete Weise unterstützen. Baselland Tourismus kann zur Erfüllung des Vereinszweckes sämtliche Rechtgeschäfte abschliessen und Handlungen vornehmen, die mit Grundeigentum in Zusammenhang stehen, insbesondere Kauf und Verkauf bzw. Miete und Vermietung.

Revisionsstelle

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