CHE-113.883.367
Bären Gerüstbau GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Gerüstbauunternehmens. Die Gesellschaft kann verwandte Geschäftszweige aufnehmen, sich an Unternehmungen des In- und Auslandes direkt oder indirekt beteiligen, Zweigniederlassungen gründen, mit anderen Gesellschaften fusionieren, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, belasten, vermieten, verwalten und wieder veräussern sowie alle jene Geschäfte abschliessen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes geeignet erscheinen.
SHAB-Chronik
27.08.2026
#47b69b4c-c590-4f9a-bf66-90c0e34eb8d3
Mutation
Mutation Bären Gerüstbau GmbH, Ostermundigen, neu Bären Gerüstbau GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Bären Gerüstbau GmbH in Liquidation
Untere Zollgasse 41
3072 Ostermundigen
Untere Zollgasse 41
3072 Ostermundigen
Bären Gerüstbau GmbH, in Ostermundigen, CHE-113.883.367, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 133 vom 13.07.2020, Publ. 1004935127). Firma neu: Bären Gerüstbau GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 20.08.2026 wurde über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 20.08.2026, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
Tagesregister-Nr. 15917 vom 24.08.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 133, Datum: 13.07.2020
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern
26.08.2026
#2d5a62b5-9176-4ce0-8b16-165835fb76b8
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Bären Gerüstbau GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 20.08.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.