CHE-101.717.288

Bachmann Krawatten AG in Liquidation

Basisinformationen

CHE-101.717.288
Thurgauerstrasse 72
8050 Zürich
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
200'000.00 CHF
Datenstand: 25.07.2026 04:30 · Zefix ↗

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Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Handel von Textilien und Artikeln der Bekleidungs- und Mode-Industrie, insbesondere Krawatten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

24.07.2026 #0c797cba-1c85-4a97-9425-e478b59a4dc6
Mutation
Mutation Bachmann Krawatten AG, Zürich, neu Bachmann Krawatten AG in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Bachmann Krawatten AG in Liquidation
Thurgauerstrasse 72
8050 Zürich

Bachmann Krawatten AG, in Zürich, CHE-101.717.288, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 232 vom 29.11.2016, S.0, Publ. 3189241). Firma neu: Bachmann Krawatten AG in Liquidation. Mit Urteil vom 17.07.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 17.07.2026, 15.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 35196 vom 21.07.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 232, Datum: 29.11.2016

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
22.07.2026 #de80fc0f-9951-41a2-a72d-b77e18938418
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Bachmann Krawatten AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 17.07.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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Konkursamt Oerlikon-Zürich
vertreten durch Mobile Equipe Konkurs
Postfach
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