Eingetragene Personen (1)
Zweck
Zweck der Einzelfirma ist die Ausführung von Bauarbeiten aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Bauleitung, Projektleitung, Bauberatung, Expertisen und Mandatsführung. Die Firma kann als General- oder Totalunternehmung tätig sein, Bau- und Immobilienprojekte entwickeln, planen, verwalten, vermitteln und veräussern sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen.