Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Führung einer Gastronomieunternehmung sowie allen diesem Bereich verwandte und untergeordnete Tätigkeiten; sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an andern Unternehmen beteiligen sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, ferner Grundeigentum und Wertschriften erwerben, belasten, verwalten und verkaufen.