Zweck
Bedürftigen Menschen des Kantons Schwyz bei der Bewältigung ihrer Rechtsprobleme unentgeltlich Hilfe zu leisten in Fällen, wo Hilfeleistung begründet und möglich ist und sich diese nicht von dritter Seite in adäquater Weise erbringen lässt; Ausnahmsweise kann auch nicht bedürftigen Menschen des Kantons Schwyz gegen einen im Einzelfall zu bestimmenden Kostenbeitrag geholfen werden.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 14.06.2026.