Zweck
Betrieb eines Floristik- und Gestaltungs Ateliers. Handel mit Pflanzen, floristischen Accessoirs und Dekorationsartikel sowie Gestaltung, Verkauf und Vermietung von Dekorationen und Organisation und Durchführung von Kursen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.