Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung, den Aufbau und die Anlage ihres eigenen Vermögens. Der Zweck umfasst den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Vermögenswerten auf eigene Rechnung, einschliesslich Beteiligungen, Finanzinstrumenten, Rohstoffen, Währungen, Derivaten, Optionen sowie digitalen Vermögenswerten und Kryptowährungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, halten, belasten, veräussern und verwalten sowie Finanzierungen und Sicherheiten für eigene Rechnung vornehmen.