Zweck
Betrieb eines Architekturbüros; kann Überbauungen aller Art als Total- oder Generalunternehmerin ausführen, Liegenschaften kaufen, verkaufen, erstellen und verwalten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.